Glossar

Das Fachchinesisch der Versicherer ist der häufigste Grund für Beschwerden. Das sagte jüngst der Ombudsmann und ehemalige BGH-Richter Prof. Wolfgang Römer. Damit Sie keine Probleme mit der Fachwörtern der Assekuranz haben, erklärt optimal VERSICH€RT hier wichtige Begriffe.

A

Ablaufleistung
Die Ablaufleistung einer Lebensversicherung ist das, was am Ende ausbezahlt wird. Sie setzt sich zusammen aus den garantierten Leistungen, den laufenden Überschüssen und einem Schlussgewinn.
Ablehnung
Versicherungsgesellschaften können Anträge über Versicherungsschutz ablehnen. Das geschieht in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung zum Beispiel wegen bestehender Vorerkrankungen. Ein Antrag ist abgelehnt, wenn der Versicherer innerhalb von sechs Wochen nicht das Zustandekommen des Vertrags erklärt oder eine Police geschickt hat.
Abschlusskosten
Hierunter fassen die Versicherer Kosten für Provisionen und den Abschluss des Vertrags – also die Bearbeitungskosten - zusammen. Diese Kosten werden bei Beginn des Vertrags belastet, so dass beispielsweise Lebens- und Rentenversicherungen erst einmal keine Gewinne bringen. Aktuar Das ist ein Versicherungsmathematiker, der das Risiko in Bezug auf Beiträge beurteilt und quantifiziert.
Aktueller Rentenwert
Hierbei handelt es sich um den Betrag einer monatlichen gesetzlichen Altersrente, der sich aus den Beiträgen eines Durchschnittsverdieners für ein Jahr errechnet. Der aktuelle Rentenwert ist Teil der Berechnungsformel für die gesetzliche Altersrente. Im Jahr 2006 beträgt dieser 26,13 € in den alten Bundesländern und 22,97 € in den neuen Bundesländern. Die Höhe ist seit 2003 jeweils unverändert.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB, regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Kunden.
Allgemeine Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB)
Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen Versicherer und Kunde. Sie werden durch die besonderen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Versicherer ergänzt.
Alterseinkünftegesetz
Das Alterseinkünftegesetz ist seit 1. Januar 2005 in Kraft. Zahlreiche Punkte aus der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Altersversorgung wurden hier neu geregelt. Dazu gehört etwa die Förderung von Basis-/Rürup-Rente, der Wegfall der Steuerfreiheit bei Lebensversicherungen oder die Besteuerung von Renten im Alter.
Altersgrenze
Die Altersgrenze steht für das Lebensjahr, in dem der Angestellte die Regelaltersrente erreicht. Nach aktuellem Stand ist in Deutschland die Altersgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung 67 Jahre. Wer früher in Rente geht, muss mit Kürzungen rechnen.
Altersrückstellungen
In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden Altersrückstellungen gebildet, von denen höhere Kosten im Alter finanziert werden sollen. Diese Rückstellungen sind vom Gesetzgeber gesetzlich vorgeschrieben, in Höhe von 10 % des Beitrags. In den Tarifen haben die Krankenversicherer aber auch bereits Altersrückstellungen eingerechnet.
Altersvorsorgeverträge (AVV)
Altersvorsorgeverträge sind zulagenbegünstigte Rentenversicherungsverträge oder Sparpläne. Geregelt sind sie in §10 EStG. Landläufig werden sie auch Riester-Renten genannt. Die Beiträge sind in gewissem Maße steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.
Anpassungsformel
Die gesetzliche Rente wird jährlich zum 1. Juli entsprechend der Lohnentwicklung der Beschäftigten angepasst. Seit 2004 müssen sich die Rentner mit Nullrunden begnügen.
Anrechnungszeiten
Es gibt Zeiten, in denen Versicherte keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen können, etwa Mutterschaftszeiten oder Arbeitslosigkeit. Das sind Anrechnungszeiten. Sie werden zu den Pflichtzeiten (35 Jahre Beitragszahlung) hinzugerechnet, erhöhen die Rentenansprüche aber nicht.
Anspruchsteller
So wird derjenige genannt, der im Schadenfall berechtigte oder unberechtigte Ansprüche an den Versicherungsnehmer als Schadenverursacher stellt.
Antrag
Wer eine Versicherung abschließen möchte, reicht beim Versicherer den Antrag ein. Der Antragsteller ist daran einen Monat gebunden. Der Versicherer kann innerhalb von zwei Wochen den Antrag annehmen, ablehnen oder mit Änderungen annehmen.
Anwartschaften
Anwartschaften sind erworbene Ansprüche auf Zahlung einer gesetzlichen Rente. Wer mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat, hat eine Anwartschaft auf die Regelaltersrente mit 67 Jahren erworben.
Anzeigepflicht
Beantragt ein Verbraucher Versicherungsschutz – etwa eine private Krankenversicherung – ist er zu bestimmten Angaben verpflichtet. Das können beispielsweise Vorerkrankungen sein. Das ist die Anzeigepflicht. Sind die Angaben nicht korrekt, spricht man von einer Anzeigepflichtverletzung.
Arbeitgeberanteil
Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. Im Jahr 2006 betrug der Arbeitgeberanteil 9,75 % des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der Arbeitgeber übernimmt zudem die Hälfte der Beiträge für die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung des Beschäftigten.
Arbeitnehmeranteil
Arbeitnehmer zahlen bei den gesetzlichen Sozialversicherungen nur die Hälfte des Beitrags ein, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmeranteil für die gesetzliche Rentenversicherung liegt 2006 beispielsweise bei 9,75 % des Arbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Assistance
Übersetzt steht Assistance für Beistand. Unter dem Begriff fassen Versicherer Leistungen zusammen, die über den Versicherungsschutz hinausgehen. Dazu gehört beispielsweise der Wäscheservice in der Unfallversicherung, die Hotelvermittlung in der Reiseversicherung oder der Abschleppdienst in der Autoversicherung.
Auslandsreisekrankenversicherung
Wer viel verreist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung haben. Sie sichert über die medizinische Notversorgung viele weitere Leistungen, etwa den Rücktransport nach Hause.
Auszahlung/Leistung
Wenn ein versicherter Schadensfall eintritt, muss der Versicherer seine Leistung erbringen. Das kann in Form einer Auszahlung aber auch durch die Übernahme von Kosten geschehen. Bei einer Rentenversicherung kommt es zur Auszahlung oder Leistung, wenn die erste Rente fällig wird.

B

Basisrente
Die Basisrente wird landläufig auch Rürup-Rente genannt. Die Basisrente wird staatlich gefördert, muss dazu aber auch bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie lohnt sich vor allem für Besserverdiener und Selbstständige.
Basistarif
Ein Basistarif soll die wichtigsten Leistungen erbringen. In der privaten Krankenversicherung erbringt der Basistarif die gleichen Leistungen wie die gesetzliche Versicherung.
Befreiung von der Versicherungspflicht
Bestimmte Personen, die Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke sind, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das sind zum Beispiel Ärzte, Apotheker oder Architekten. Sie sichern sich dann über das Versorgungswerk ihre Altersrente.
Befristung von Renten
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zahlungen wegen Erwerbsunfähigkeit nur befristet gewährt. Das kann auch bei Witwen- oder Erziehungsrenten so sein.
Beitrag
Der Beitrag ist die Summe, die der Versicherungsnehmer für den gewünschten Schutz zahlen muss. Er wird im Fachjargon auch Prämie genannt.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze dient als Grundlage für die Berechnung von Höchstsätzen für die gesetzliche Rentenversicherung. Für Teile des Arbeitseinkommens, die oberhalb dieser Grenze liegen, müssen keine Beiträge mehr abgeführt werden. Mit ihr wird auch der maximale Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung errechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2006 exakt 42.750 € Jahreseinkommen.
Beitragsfreistellung
Beiträge für Lebens- und Rentenversicherungen können auch unterbrochen werden – etwa bei Arbeitslosigkeit. Man spricht dann von Beitragsfreistellung. Der Vertrag läuft dabei weiter.
Beitragsrückerstattung
Sie erhalten vom Versicherer Beiträge zurück, die Sie im Voraus bezahlt haben, aber den Schutz nicht mehr brauchen. Etwa bei jährlicher Beitragszahlung für die Autoversicherung, wenn das Auto vor Ablauf des Jahres verkauft wurde. Oder wenn Sie den Versicherungsschutz nicht beansprucht haben.
Beitragssatz
Der Beitragssatz ist der prozentuale Teil des Arbeitseinkommens, der als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden muss. Er liegt aktuell bei 19,5 %.
Beitragszeiten
In Beitragszeiten hat der Angestellte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Teilweise werden Zeiten angerechnet, in denen keine Beiträge gezahlt wurden, wie Arbeitslosigkeit. Dieser Wert dient der Berechnung der Altersrente.
Beitragszuschuss
Dieser gewährt etwa der Arbeitgeber, wenn er 50 % des Beitrags für die private Krankenversicherung als Arbeitgeberanteil übernimmt.
Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit oder in Folge eines Unfalls nicht mehr ausüben kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten überhaupt. Im Falle der Berufsunfähigkeit zahlt die Versicherung eine vorher festgelegte Rente oder Kapitalleistung. Diese Policen gibt es aber nur für Berufstätige. Kinder, Studenten und Hausfrauen können zum Beispiel alternativ eine Erwerbsunfähigkeits- bzw. Invaliditätsversicherung abschließen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist die Möglichkeit eine Zusatzrente mit Hilfe des Arbeitgebers aufzubauen. Seit Januar 2005 sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Diese Sparformen müssen strenge Bedingungen erfüllen. Dafür wird die betriebliche Altersvorsorge steuerlich gefördert.
Betriebsrenten
Betriebsrenten sind freiwillige Sozialleistungen von Arbeitgebern. Oftmals wird der Begriff auch für Sparformen der betrieblichen Altersvorsorge genutzt.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht einer Lebens- und Rentenversicherung hat beim Tod des Versicherten die im Vertrag als Begünstigter eingetragene Person. Das können auch mehrere Personen sein.
Billigungsklausel
Kommt es nach Antragstellung zu einer Veränderung im Vertrag, hat der Kunde ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats. Die Billigungsklausel ist im Versicherungsvertragsgesetz, § 5, geregelt.
Bindefrist
Wer einen Antrag auf Versicherungsschutz stellt, ist daran einen Monat lang gebunden.

C

Zurzeit keine Einträge vorhanden.

D

D & O
D & O-Versicherungen sichern die besonderen Risiken von Managern ab. D & O steht für Directors' and Officers' Liability Insurance. In den meisten Fällen handelt es sich um ein Paket aus einer Vermögensschaden-Haftpflicht- sowie Arbeits- und Vertragsrechtsschutz-Versicherung. Die Policen werden oftmals von Arbeitgebern für leitende Angestellte abgeschlossen.
Direktversicherer
Hier handelt es sich um Versicherungsunternehmen ohne eigenen Außendienst. Verträge werden direkt mit dem Kunden geschlossen - ohne die Hilfe von Vermittlern oder Vertretern - sondern meist per Telefon oder Internet. Ziel der Direktversicherer ist es, so kostengünstiger zu arbeiten.
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt sie für den Arbeitnehmer ab. Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an den Versicherer überwiesen.
Direktzusage
Die Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer oder Angehörigen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen zu auszuzahlen.
Durchführungsweg
Durchführungsweg nennt man auch die Möglichkeiten für die betriebliche Altersversorgung. Das sind derzeit: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds.
Durchschnittsentgelt
Das Durchschnittsentgelt ist ein Wert, der der Berechnung der gesetzlichen Renten dient. Es handelt sich um das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten.
Deckungskarte
Es handelt sich um die frühere Doppelkarte. Das ist ein Nachweis über das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie erhalten diese Karte vom Versicherer. Achtung bei Reisen: In anderen Ländern ist das Mitführen der Deckungskarte Pflicht und sie wird bei Verkehrskontrollen oft verlangt.
Deckungssumme
Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt. Sie beschreibt die maximale Schadenshöhe, die ein Versicherer übernimmt. Während es noch Altverträge ohne Begrenzung gibt, sind die Versicherer in den vergangenen Jahren dazu übergegangen, die Deckung auf 50 Mio. € zu begrenzen. Einige Versicherer bieten jetzt aber wieder 100 Mio. € Deckungssumme an. Einen Unfall mit solch einer Schadenshöhe hat es in Deutschland noch nie gegeben.
Direktgutschrift
Die Direktgutschrift sind Gelder, die Lebensversicherten direkt gutgeschrieben werden. Sie ergeben sich aus Überschüssen, welche die Versicherer mit dem Kapital der Kunden erwirtschaften.
Dread Disease-Policen
Hierbei handelt es sich um Versicherungen, die im Falle schwerer Krankheiten wie Schlaganfall oder Herzinfarkt dem Versicherten eine zuvor vereinbarte Summe auszahlen.

E

Eigenbeteiligung/Selbstbeteiligung
Die Eigen- oder Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt genannt) ist der Anteil an einer Schadenssumme, den der Versicherte selbst übernimmt. Grundsätzlich gilt: Je höher die Eigenbeteiligung umso geringer sind die Beiträge.
Einzelfahrerrabatt
Hier handelt es sich um einen Rabatt, den Versicherer gewähren, wenn ausschließlich der Versicherungsnehmer das Fahrzeug fährt.
Entgeltpunkte
Bei der Berechnung der gesetzlichen Rente wird das jährlich erzielte Entgelt in Punkte umgerechnet, indem es durch das Durchschnittsentgelt im entsprechenden Jahr geteilt wird. Ein Punkt entspricht dem Durchschnittsverdienst.
Entgeltumwandlung
Bei der Entgeltumwandlung werden Teile des Gehalts im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge in Versicherungsbeiträge umgewandelt.
Erstbesitzerrabatt
Das ist ein Rabatt den Autoversicherer gewähren, wenn der Versicherungsnehmer der Erstbesitzer des Fahrzeugs ist.
Erwerbsminderungsrenten
Personen, deren Erwerbstätigkeit eingeschränkt ist, bekommen vom Staat eine Erwerbsminderungsrente. Eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen nur Personen, die nicht einmal mehr drei Stunden am Tag arbeiten können. Die anderen erhalten eine anteilige Rente.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Personen, die aufgrund von Krankheiten nicht mehr arbeiten können, sind erwerbsunfähig. Es gibt eine staatliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder auch private Policen. Die staatlichen Renten fallen sehr gering aus, eine private Absicherung ist deswegen dringend zu empfehlen.

F

Familienrabatt
Ein besonderer Rabatt, den Versicherer gewähren, wenn weitere Familienmitglieder Kunden sind.
Fondsgebundene Versicherungen
Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen investieren die Beiträge der Versicherten in Fonds. Sie müssen so die strengen Anlagevorschriften von Lebens- und Rentenversicherungen nicht einhalten. Die meisten Fonds-Policen geben dafür keine Garantie auf eine bestimmte Rendite.

G

Garagenrabatt
Wer sein Auto in der Garage parkt, erhält von vielen Versicherern einen Extra-Rabatt. Der Fahrer sollte nachts aber immer in der Garage parken, sonst riskiert er den Versicherungsschutz.
Gebührenordnungen
Ärzte rechnen nach Gebührenordnungen ab (Ärzte, Zahnärzte, Hebammen und Heilpraktiker). Während die Behandlungen bei gesetzlich Krankenversicherten nur mit einfachen Gebühren abgerechnet werden dürfen, berechnen die Mediziner bei Privatversicherten oftmals einen höheren Satz, etwa den 2,3-fachen oder den 3,8-fachen.
Gesundheitsprüfung
Für den Abschluss von privaten Krankenversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen verlangen die Gesellschaften meist eine Gesundheitsprüfung. Teilweise wird auch der Arzt befragt. Tipp: Beantworten Sie Gesundheitsfragen stets ausführlich und ehrlich. Sonst kann es sein, dass der Versicherer im Schadensfall nicht leisten muss.
Gewinnbeteiligung
Lebensversicherte haben das Recht, an Kapitalerträgen, welche die Versicherungsgesellschaft mit Kundengeldern erwirtschaftet, beteiligt zu werden. Derzeit zu mindestens 90 %. Das Geld wird den Kunden als Überschuss gutgeschrieben. Auch Krankenversicherte erhalten eine Gewinnbeteiligung an den Kapitalerträgen.
Grobe Fahrlässigkeit
Versicherte, die grob fahrlässig handeln, riskieren ihren Versicherungsschutz. Das ist beispielsweise schon dann der Fall, wenn die Mutter sich während der Autofahrt nach den Kindern im Fond umguckt. Tipp: Es gibt Versicherer, die in Tarifen den "Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit" haben. Darauf sollten Sie achten.
Grundfähigkeiten
Es gibt Versicherer, die ihre Leistung dann erbringen, wenn der Kunde Grundfähigkeiten verliert. Im Grunde ist das eine Alternative zu Erwerbsunfähigkeitsversicherungen. Zu den Grundfähigkeiten gehört beispielsweise Sehen oder Gehen.

H

Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung leistet dann, wenn Sie jemandem Schaden zugefügt haben und diesen nun finanziell ersetzen müssen. Da solche Schäden in die Millionenhöhe gehen können, empfiehlt sich der Abschluss dieser Versicherung. Tipp: Vereinbaren Sie auch eine Forderungsausfallversicherung. Dann bezahlt Ihr Versicherer auch dann, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde, der Verursacher aber nicht zahlen kann und auch keine Versicherung hat.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt beispielsweise bei Schäden durch Einbruch, Leitungswasser und Sturm. Hat Ihr Hausrat einen hohen Wert, lohnt sich diese Versicherung. Unser Tipp: Achten Sie unbedingt auf eine Anpassung, wenn sich der Hausstand vergrößert oder wertvolle Gegenstände angeschafft werden. Ziehen zwei Partner zusammen, kann die Hausratversicherung in eine Partner-Police zusammengelegt werden, das spart Kosten.
Hinterbliebenenrente
Die Hinterbliebenenrente steht für die Witwen- und Witwerrente sowie die Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch mit privaten Risikolebensversicherungen können Sie Hinterbliebenen eine Rente sichern. Oder klassisch eine einmalige Kapitalauszahlung.

I

Insassenunfallversicherung
Hierbei handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Insassen im Auto bei einem Unfall schützt. Die Insassenunfallversicherung steht ständig in der Kritik und wird von Verbraucherschützern als "unsinnig" bezeichnet. Vor allem wegen hoher Beiträge und eingeschränkter Leistungen.

J

Jahresbeitrag
Versicherte können bei der Beitragszahlung wählen. Bei einer jährlichen Beitragszahlung reduziert sich der Gesamtbeitrag oftmals um 5 %.
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Das ist die Grenze des jährlichen Arbeitsentgeltes, bei dem der gesetzlich Krankenversicherte auch eine private Vollversicherung abschließen kann. Sie wird auch Versicherungspflichtgrenze genannt. Die Grenze liegt derzeit bei 46.350 €.

K

Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung ist eine Risikoversicherung inklusive Sparmodell. Sie zahlt entweder im Todesfall des Versicherten oder bei Ablauf des Vertrags.
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung teilt sich auf in die Vollkasko und Teilkasko. Damit werden Schäden versichert, die auf Verschulden des Fahrers entstanden sind (Vollkasko) oder bei denen kein Fahrer verantwortlich war (Wildtiere).
Kinderzulage
Die Förderung der privaten Altersvorsorge sieht auch Zulagen für Kinder vor. 2006 und 2007 betragen diese je Kind, das kindergeldberechtigt ist, 138 €.
Krankentagegeld
Angestellte erhalten nach sechs Wochen Krankheit nur noch einen Bruchteil ihres Nettoeinkommens. Mit der Krankentagegeld-Versicherung können Sie diese Lücke schließen.
Krankenhaustagegeld
Hier zahlt die Versicherung einen vereinbarten Tagessatz für Aufenthalte im Krankenhaus. Dieser Schutz macht aber nur selten Sinn.
Kündigung
Sie haben bei Versicherungen unterschiedliche Möglichkeiten der Kündigung. Während Sachversicherungsverträge oftmals fünf Jahre laufen (neuere Verträge nur noch ein Jahr), können beispielsweise Autoversicherungen jeweils zum Ende eines Jahres gekündigt werden. Sofortige Kündigungen sind jeweils im Schadensfall möglich. Tipp: Verfassen Sie Ihre Kündigungen unbedingt schriftlich.

L

Lebensversicherung
Es gibt verschiedene Arten der Lebensversicherung. Zum einen die Kapitalbildende, an die neben der Risikoabsicherung ein Sparvorgang geknüpft ist. Oder reine Risikolebensversicherungen. Diese zahlen bei Tod des Versicherten an die Hinterbliebenen eine zuvor festgelegte Summe. Manchmal auch eine zuvor festgelegte Rente.
Leibrente
Die Leibrente ist eine lebenslange Rente, die bis zum Tod des Rentenempfängers gezahlt wird. Sie ist nicht zeitlich begrenzt. Bei Langlebigkeit zahlt sich die Leibrente besonders aus.
Lohnersatzleistungen
Das sind zum Beispiel Krankengeld, Unterhaltsgeld und Arbeitslosengeld. Wird eine solche Leistung bezogen, sind das auch Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.

M

Mallorca-Police
Hier handelt es sich um eine Zusatzversicherung für Mietwagen im Ausland. Kommt es zum Unfall und ist das Fahrzeug nicht versichert, springt der eigene Haftpflichtversicherer ein, wenn der Mallorca-Zusatz im Tarif enthalten ist.
Marderbiss-Schäden
Diverse Autoversicherer bieten in ihren Tarifen auch Leistungen bei Marderbiss-Schäden an. Es handelt sich praktisch um eine Zusatzleistung der Teilkasko.
Makler
Versicherungsmakler bieten ihren Kunden Policen mehrerer Gesellschaften an. Die Provision zahlt anders als beim Immobilienmakler nicht der Kunde, sondern der Anbieter - sprich die Versicherer.
Mindestbeitrag
Sowohl in der privaten Versicherungswirtschaft als auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es Mindestbeiträge. So werden von privaten Anbietern Lebensversicherungen meist erst ab einem Monatsbeitrag von 50 € gewährt. Der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung ist für freiwillig Versicherte und beträgt derzeit 78 €.

N

Neupreisentschädigung
Hier handelt es sich um eine Zusatzleistung der Autoversicherung für Neuwagenfahrer. Manche Anbieter sagen ihren Kunden zu, bei Totalschaden oder Diebstahl den Neupreis des Wagens zu erstatten. Dies ist meist auf maximal zwei Jahre begrenzt.

O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Pflichten des Versicherten, die er im Schadensfall beachten muss. Dazu gehört etwa die fristgerechte Mitteilung an den Versicherer.
Ombudsmann
Der Ombudsmann für Versicherungen ist ein Schlichter im Streit zwischen Versicherern und Kunden. Derzeit übt der ehemalige BGH-Richter Prof. Wolfgang Römer dieses Amt aus. Es gibt auch einen Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Aufgabe übernimmt derzeit Arno Surminski.

P

Partnertarife
Partnertarife sind günstiger als einzelne Versicherungsverträge, weil hier zwei Partner in einer Versicherung geschützt sind. Tipp: Handelt es sich nicht um den Ehepartner, dann sollten Sie ihn unbedingt namentlich im Vertrag aufführen lassen. Leben zwei Partner zusammen, ist oftmals nur noch eine Versicherung notwendig. Etwa Haftpflicht- oder Rechtsschutz.
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist ein Weg der betrieblichen Altersversorgung. Da der Pensionsfonds Versicherten-Gelder ohne strenge Reglementierungen am Kapitalmarkt investieren kann, sind Chancen auf hohe Renditen gegeben. Verluste sind ausgeschlossen, weil der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zumindest die Auszahlung der eingezahlten Beiträge garantiert.
Pflegeversicherung
Der Staat hat vor Jahren eine gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Pflegebedürftig ist, wer nicht in der Lage ist, die Verrichtungen des täglichen Lebens allein oder ohne Hilfe zu bewältigen und deswegen auf Mitmenschen angewiesen ist. Der Pflegebedarf ist in drei Stufen unterteilt. Als zusätzliche Absicherung gibt es private Pflegeversicherungen. Diese leisten teilweise schon, wenn der Staat noch nichts zahlt. Da Pflege teuer ist und die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung immer geringer ausfallen werden, lohnt sich die Ergänzung mit einer privaten Police.
Pensionskasse
Die Pensionskasse ähnelt einer Versicherung und ist ein Weg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitnehmer wird Mitglied der Versorgungseinrichtung. Pensionskassen müssen bei der Kapitalanlage strenge Vorschriften beachten.
Pflichtversicherung
Arbeitnehmer sind verpflichtet zur Versicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegekasse, wenn sie sich nicht befreien lassen oder nach bestimmten Voraussetzungen nicht mehr verpflichtet sind. So sind beispielsweise Arbeitnehmer, die mehr als 46.350 € im Jahr verdienen, von der Versicherungspflicht befreit. Die Versicherungspflicht gibt es übrigens auch in der Autoversicherung. Ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Zulassung eines Wagens nicht möglich.
Police
Die Police ist der Versicherungsvertrag, den die Gesellschaft Ihnen ausstellt. Tipp: Bewahren Sie ihn stets gut auf. Im Todesfall ist die Police für Ansprüche von Hinterbliebenen das wichtigste Dokument.
Policen-Darlehen
Sie können ihre Lebens- und Rentenversicherung mit einem Policen-Darlehen beleihen. Das ist in der Regel günstig und kann bei finanziellen Engpässen für einen bestimmten Zeitraum helfen. Auch für die Erhöhung des Eigenkapitals bei einer Baufinanzierung kann sich so ein Darlehen rechnen. Bestimmte Voraussetzungen wie ein Mindest-Rückkaufswert müssen aber erfüllt sein. Direktversicherungen werden in der Regel nicht akzeptiert.
Prämie
Die Prämie ist der Beitrag für die Versicherungen, also das, was Sie für die Absicherung bzw. Vorsorge zahlen müssen.

Q

Zurzeit keine Einträge vorhanden.

R

Rabattretter
Der Rabattretter ist ein Element der Autoversicherung. Mit diesem Zusatz können die Kunden auch bei einem Unfall in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse bleiben. Ohne Rabattretter werden Versicherte um eine oder mehrere Klassen zurückgestuft. Die Beiträge werden dann teurer.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten für den Versicherten. Es gibt unterschiedliche Arten, etwa Verkehrs- oder Arbeitsrechtsschutz.
Reisegepäckversicherung
Die Police schützt in einigen Fällen Ihr Reisegepäck. Es gibt aber zahlreiche Einschränkungen bei der Leistung. Und oftmals ist Ihr Reisegepäck bereits über die Hausratversicherung geschützt.
Reisekrankenversicherung
Wer verreist, sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Diese sichert die Versorgung im Ausland. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt hier nur wenige Leistungen. Ein Krankenrücktransport ist beispielsweise nur über die private Versicherung gedeckt.
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Kosten, falls die Reise aus wichtigen Gründen - etwa Krankheit - storniert werden muss.
Rentenbescheid
Wer eine gesetzliche Rente beantragt, erhält einen Bescheid. Dieser informiert zum Beispiel auch über die Höhe und Dauer.
Rentenformel
Die Höhe der gesetzlichen Rente wird mit der Rentenformel ausgerechnet. Diese lautet: persönliche Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert = Monatsrente.
Rentengarantiezeit
So wird die Zeit genannt, in denen Hinterbliebene nach dem Tod des Versicherten mindestens eine Rente ausbezahlt bekommen.
Renteninformation
Gesetzlich Renteversicherte erhalten jährlich eine Renteninformation, die über den aktuellen Stand der Ansprüche informiert. In der Vergangenheit waren die Informationen jedoch heftig umstritten. Kritiker warfen den Rentenversicherungsträgern vor, die Lage zu beschönigen.
Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung ist eine Risikoabsicherung mit Sparvorgang. Stirbt der Versicherte, erhalten Hinterbliebene ein Kapital oder eine Rente. Ansonsten erhält der Versicherte eine lebenslange Rente. Deren Höhe ergibt sich aus dem garantierten Teil und den Überschüssen, die die Versicherung zusätzlich aus dem Kapital der Kunden erzielt. Die Rentenversicherung wird steuerlich gefördert.
Riester-Rente
Die Riester-Rente wird als anerkannte private Altersvorsorge vom Staat durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Das Geld wird von Nettobezügen in eine Versicherung oder einen Fonds investiert, der strenge Auflagen erfüllt. Auch die Sparer müssen Bedingungen akzeptieren, etwa den Mindestbeitrag. Namensgeber der staatlich geförderten Altersvorsorge ist der ehemalige Bundesarbeitsminister Walter Riester.
Risikolebensversicherung
Die Versicherung sichert im Falle eines Todes Hinterbliebene mit einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Rente ab. Ehepartner können eine verbundene Police abschließen.
Ruhestellung
Versicherte können ihre Verträge wie eine Lebensversicherung aber auch eine private Krankenversicherung ruhen lassen. Das macht zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit Sinn.

S

Saisonkennzeichen
Für Fahrzeuge, die nicht ganzjährig genutzt werden (zum Beispiel Motorräder oder Cabrios) können Sie eine Versicherung mit Saisonkennzeichen abschließen. Die Versicherung gilt dann nur für den gewünschten Zeitraum und es werden nur Beiträge für diese Zeit erhoben.
Schadensmeldung
Wer einen Schaden hat, sollte diesen zügig bei seiner Versicherung melden. Denn es laufen Fristen. Zum Beispiel in der Privathaftpflichtversicherung muss ein Schaden innerhalb von einer Woche angezeigt werden.
Schadenfreiheitsklasse
Die Schadensfreiheitsklasse dient der Berechnung von Autoversicherungs-Beiträgen. Die Klasse wird anhand der schadenfreien Jahre bestimmt.
Schadenfreiheitsrabatt
Versicherte, die keine Schäden haben, bekommen oftmals einen Schadenfreiheitsrabatt. Der Rabatt wird vor allem in der Autoversicherung gewährt.
Schlussüberschuss/Schlussgewinn
Lebensversicherte, die ihren Vertrag bis zum Ende der Laufzeit durchhalten, bekommen vom Versicherer einen Schlussüberschuss - auch Schlussgewinn genannt.
Schutzbrief
Viele Versicherer und Automobilclubs bieten Schutzbriefe an. Insbesondere sind Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppdienst und Bergung enthalten. Die meisten Schutzbriefe sind mit mehr Leistungen ausgestattet, etwa Hotelvermittlung und Arztsuche.
Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
Um Beiträge für Versicherungen zu senken, können Versicherte eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Kommt es zum Schaden, etwa für die Auto- oder Rechtsschutzversicherung, muss der Versicherte seinen Selbstbehalt zunächst aufbringen. Darüber liegende Kosten übernimmt die Versicherung.
Sofortrente
Wer eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag abschließt, kann eine sofortige Rente von der Versicherung beziehen.

T

Teilrente
Wer nicht mehr voll berufstätig ist und die Voraussetzungen für den Bezug der gesetzlichen Rente erfüllt, kann auch eine Teilrente beantragen.

U

Überschüsse
Das sind Erträge, welche Versicherer mit Kundengeldern über die garantierten Leistungen hinaus erwirtschaften. Die Versicherer sind verpflichtet, zum Beispiel in der Lebensversicherung, 90 % der Überschüsse an die Kunden weiterzugeben.
Umlageverfahren
Die gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Da bedeutet: Ausgaben werden durch Einnahmen finanziert. Das System funktioniert so lange, wie ein Gleichgewicht besteht. Das ist in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr der Fall, weil es immer mehr Rentenempfänger und immer weniger Beitragszahler gibt.
Unfallversicherung
Verbraucher sind bei Unfällen durch die gesetzliche Unfallversicherung eingeschränkt geschützt. Im Privatleben nicht. Deswegen lohnt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung, die eine Kapitalzahlung vorsieht, wenn ein Unfallopfer Invalide wird.
Unterstützungskasse
Es handelt sich um eine Versorgungseinrichtung der betrieblichen Altersversorgung. Sie investiert das Vermögen am Kapitalmarkt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer garantierte Leistungen zu erbringen.

V

Versicherungsberater
So darf sich nur ein gerichtlich zugelassener Versicherungsberater nennen. Um die absolute Unabhängigkeit zu gewährleisten, beziehen die Versicherungsberater keine Provisionen, sondern beraten Kunden auf Honorarbasis.
Versicherungspflichtgrenze
Sie steht für eine Einkommensgrenze. Erreichen Arbeitnehmer diese, können Sie in die private Krankenversicherung wechseln. So sind beispielsweise Arbeitnehmer, die mehr als 46.350 € im Jahr verdienen, von der Versicherungspflicht befreit.
Versicherungspflicht
Arbeitnehmer sind verpflichtet, in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert zu sein. Befreit von der Pflicht sind Arbeitnehmer, die mehr als 46.350 € im Jahr verdienen. Zudem sind befreit: Selbständige, Schüler und Beamte.
Verkehrsopferhilfe
Die Versicherer haben einen Entschädigungsfonds eingerichtet, der Opfern bei Unfallflucht entschädigt. Auch erhalten Verkehrsteilnehmer Gelder, wenn der Schadenverursacher nicht versichert war oder die Versicherung den Schaden nicht übernimmt.
Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen bekommen viele Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt. Der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 € im Monat. Für die Anlage des Geldes gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum Teil werden diese staatlich gefördert. Lohnenswert sind vermögenswirksame Leistungen vor allem für Berufseinsteiger und Geringverdiener.
Versicherungsaufsicht
Für die Versicherungsaufsicht ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, zuständig. Die Aufsicht wahrt die Interessen der Verbraucher, wacht über das Vorgehen der Versicherer und hat auch eine eigene Beschwerdestelle.
Versicherungssteuer
Die Versicherungssteuer ist praktisch die Mehrwertsteuer für den Versicherungsschutz. Sie fällt bei Sachversicherungen an. Personenversicherungen sind von der Steuer befreit.
Versicherungsvertragsgesetz
Das Gesetz über den Versicherungsvertrag, abgekürzt VVG, regelt die Vertragsgestaltung zwischen Kunden und Versicherern und soll Verbraucherinteressen schützen.
Versicherungsvertreter
Versicherungsvertreter sind für nur eine Versicherungsgesellschaft tätig. Sie gehören der Ausschließlichkeitsorganisation des Versicherers an, können aber auch nebenberuflich tätig sein.
Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist der Rundumschutz für Autofahrer. Es sind auch Schäden versichert, für die der Versicherte selbst verantwortlich ist.
Vorläufige Deckung
Bei einigen Versicherungen - etwa der Autoversicherung - erhalten Kunden eine vorläufige Deckung, die meist mit Antragstellung beginnt. Bei der Kfz-Versicherung beginnt die vorläufige Deckung mit Zulassung des Fahrzeugs.

W

Wartezeit
Die Wartezeit ist die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Allgemeinen beträgt sie fünf Jahre. Wartezeiten gibt es aber in bei privaten Versicherungen. Etwa bei der Krankenversicherung. Bevor der Versicherte Ansprüche stellen kann, müssen meist drei Monate vergangen sein.
Widerrufsrecht
Der Versicherte kann bis zwei Wochen nach Erhalt eines Versicherungsvertrages seine Zustimmung widerrufen bzw. dem Vertrag widersprechen. Bei vorläufiger Deckung hat der Versicherungsnehmer kein Widerrufsrecht.
With-Profit-Prinzip
Hier handelt es sich um eine Anlageform aus dem angelsächsischen Raum. Ein großer Teil des Kapitals fließt in Aktien, strenge Anlagevorschriften gibt es nicht. Um die Sicherheit zu gewährleisten, halten die Versicherer hohe Kapitalreserven.
Witwen- bzw. Witwerrente und Waisenrente
Stirbt ein gesetzlich Rentenversicherter erhalten Witwen bzw. Witwer und Waisen eine Rente vom Staat. Diese Hinterbliebenenabsicherung ist aber meist nicht ausreichend.
Wohngebäudeversicherung
Wer eine Immobilie besitzt, sollte auch die Wohngebäudeversicherung haben. Sie schützt bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Zusätzlich zum Gebäude sind alle fest eingebauten Gegenstände versichert, wie etwa die Einbauküche oder die Heizungsanlage.

X

Zurzeit keine Einträge vorhanden.

Y

Zurzeit keine Einträge vorhanden.

Z

Zeitrente
Eine Zeitrente wird nur auf bestimmte Dauer gezahlt, etwa bei Fondssparplänen. Nur die private Rentenversicherung zahlt lebenslang (Leibrente).
Zulagen
Diverse Sparformen werden von Staat mit Zulagen bezuschusst. Dazu gehört etwa die Riester-Rente oder die Basis-Rente.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen sind Erweiterungen für bestehende Versicherungen. Das können private Policen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung sein. Oder Policen, die etwa dem Autofahrer zusätzlichen Schutz bieten.
Zweitmarkt
Neben der Möglichkeit, die Lebens- und Rentenversicherung mit einem Darlehen zu beleihen, kann man seine Policen auch verkaufen. Der Aufkäufer, meist spezialisierte Firmen, zahlt Ihnen den aktuellen Rückkaufswert der Police plus in der Regel eine bestimmte Vorauszahlung auf die später fällige Endsumme der Versicherung aus. Der Vorteil des Aufkäufers: er führt die Versicherung weiter und kassiert am Ende die ganze Versicherungssumme. Der Verkauf einer Lebensversicherung ist in der Regel günstiger, als eine Kündigung, bei der die Versicherungsgesellschaft nur den aktuellen Rückkaufswert erstattet. Grund: Versicherer behalten meist in den ersten beiden Beitragsjahren zunächst die Verwaltungs- und Vertriebskosten ein, erst danach beginnt die Sparphase. Vorteil für den Verkäufer: er bekommt sofort Geld und behält beim Verkauf der Lebensversicherung seinen Todesfallschutz. Trotz Verkauf bleiben also die Hinterbliebenen des Verkäufers abgesichert und erhalten im Todesfall die vertraglich vereinbarte Summe abzüglich des bereits ausgezahlten Betrages. Dennoch sollte der Verkauf einer Versicherung gut bedacht und die allerletzte Möglichkeit sein.
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